"JA" BEIM BÜRGERENTSCHEID AM 5. JULI     -     DER FAKTENCHECK

Die NEIN-Sager blasen zum Gegenangriff

Die alte Bürgerinitiative hat erwartungsgemäß eine Kampagne gegen das neue Bürger-begehren "Westumfahrung Gilching JETZT" gestartet. Dabei ist die Vorgehensweise kein Deut anders als zum Bürgerentscheid im Februar 2014. Die Gilchinger Bürger werden erneut durch unsachliche und unzutreffende Behauptungen in die Irre geführt. Bis letzte Woche hat sie auf Plakaten und Flyern mit dem Slogan "Aus Verantwortung - NEIN beim Bürgerentscheid am 5. Juli" geworben mit der Begründung

  • weil eine Westumfahrung ohne sichere Rad- und Fußwege eine Fehlplanung ist.
  • weil ein fraglicher Zeitgewinn den sicheren Qualitätsverlust nicht wert ist.

Was bitte schön hat der Erhalt des Radweges am Röchnerknoten und dessen Weiter-führung bis zum Abzweig nach Remondis, der dort endet und nicht entlang der Be-gleitstraße zur A96 weitergeführt wird mit einem sicheren Rad- und Fußweg zu tun?

 

NICHTS  !!!   ABER AUCH NICHT DAS GERINGSTE !!! 

Zum Vergrößern einfach auf das Bild klicken.

 

Dabei gibt es eine bestehende und sichere Radwegverbindung, den offiziellen "Ammersee-Radweg". Dieser führt über Gilching, Weßling, die Grünsincker Straße bis zur Unterführung am AS Wörthsee. Der "Ammersee-Radweg" wird durch die Westum-fahrung überhaupt nicht berührt und schon gar nicht abgeschnitten, wie die alte Bürgerinitiative und deren Unterstützer erst jüngst in der Presse wieder behauptet haben. Diese Radwegverbindung wird tunlichst verschwiegen.

Die Strecke über den "Ammersee-Radweg" ist zwar ca. 1,4 km länger, dafür aber die sichere Wegstrecke.
Die Strecke über den "Ammersee-Radweg" ist zwar ca. 1,4 km länger, dafür aber die sichere Wegstrecke.

Die NEIN-Sager behaupten in ihrem Informationsflyer.

"Ohne die Nachbesserungen schneidet sich Gilching von seinem Hinterland ab, die Bürgerinnen und Bürger können nicht wie bisher die Naherholungsgebiete leicht und sicher zu Fuß oder per Rad erreichen und das überregionale Radwegenetz ist zer-schnitten".

Diese Behauptung ist schlicht unwahr.

  1. Es wird 6 Unterführungen geben, die Unterführung am Sportplatz nicht mitge-zählt.
  2. Zum Badesee und nach Wismath kommt man vom Altdorf über den neuen Fuß- und Radweg am Weßlinger Kreisel und über weitere Alternativwege wie über die Unterführungen an der Rottenrieder Straße und am Frauwiesenweg. Diese Wegeverbindungen sind nur unwesentlich länger als die Wegestrecke über den Talbauernweg. Urteilen Sie selbst.
  3. Das überregionale Radwegenetz wird durch die Westumfahrung nicht zerschnit-ten. Für den Radfernweg "Via Julia" wird ja eine Unterführung an der Römer-straße gebaut!! Der offizielle "Ammersee-Radweg" hingegen wird von der West-umfahrung überhaupt nicht berührt!!

 Anfang dieser Woche hat die alte Bürgerinitiative umplakatiert. Der bisher vollmun-dige Slogan "Aus Verantwortung NEIN" ist denen wohl etwas zu schwer geworden. Verantwortung zu übernehmen und zu tragen dafür sind die NEIN-Sager anschein-end dann doch zu "leichtgewichtig".

Jetzt heißt der Slogan "Für die bessere Westumfahrung". Jetzt muss die Kreisver-kehrsanlage am Röchnerknoten als "Feigenblatt" herhalten, als eine verbesserte Verkehrsführung der Westumfahrung. Aber Hallo !!!

  1. Die Kreisverkehrsanlage ist doch mit dem Bürgerbegehren der alten BI gar nicht gefordert worden und ist auch nicht Teil des  Bürgerentscheids vom Februar 2014.
  2. Diese Kreisverkehrsanlage ist ausschließlich vom Planer "geboren" worden, damit der unsinnige und gefährliche Radweg und dessen Verlängerung bis zum Abzweig nach Remondis überhaupt platzmäßig untergebracht werden kann!!!!!!!!!
  3. Jetzt plötzlich versucht sich die alte BI und auch die BfG damit zu schmücken, als eine der größten Errungenschaften.
  4. Jetzt plötzlich machen sie sich den "fessellosen Straßenbau" zu eigen.
  5. Jetzt plötzlich haben weder die Grünen (außer natürlich die Gemeinderäte der Grünen, die ja grundsätzlich gegen die Westumfahrung sind), der Bund Naturschutz und die ÖDP nichts gegen einen zusätzlichen Naturverschleiß und gegen den Wegfall der ganzen südlichen Pferdekoppel einzuwenden. "Da haut´s mich doch glatt vom Hocker".
  6. Die Pharisäer sind dagegen wohl doch eher Waisenknaben gewesen. 


DER FAKTEN - CHECK

Was passiert wenn die GIlchinger Bürger am 5. Juli mit "JA" stimmen.

  1. Zurück zur Planung die dem im November 2013 unterbrochenen Planfest-stellungsverfahren zu Grunde liegt, mit einem schnellstmöglichen Planfest-stellungsbeschluss (= Baugenehmigung). Für die beiden noch offenen Ver-waltungsschritte, kann eine Regeldauer von 9 bis 10 Wochen angesetzt werden, so dass mit einem Planfeststellungsbeschluss im Oktober 2015, spätestens jedoch im November 2015 gerechnet werden kann. Nach gemeindlicher Aussage ist der Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr zu erwarten.
  2. Beantragung der zusätzlichen Unterführung an der Römerstraße im Zuge der "Via JULIA" nach Vorliegen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses.
  3. Kein Erhalt des unsinnigen und gefährlichen Radweges am Röchnerknoten und dessen Weiterführung bis zum Abzweig nach Remondis, weil dieser am Abzweig endet und nicht entlang der Begleitstraße zur A96 weitergeführt wird.
  4. Der Grunderwerb für die Trasse ist erfolgt. Lediglich für Arrondierungsmaß-nahmen durch leichte Trassenverschiebungen im Zuge des Verfahrens, ist noch ein geringfügiger  Grunderwerb erforderlich. Dieser betrifft jedoch ausschließlich Grundstückseigentümer mit denen bereits Verträge bestehen.
  5. In einem von uns erstellten Grobterminplan halten wir einen Baubeginn im Juli 2017 und eine Fertigstellung / Verkehrsfreigabe der Westumfahrung im Oktober 2019 für machbar und realistisch.

Was passiert wenn die GIlchinger Bürger am 5. Juli mit "NEIN" stimmen.

  1. Dann wird die Gemeinde die Planänderungen aus dem Bürgerentscheid vom Februar 2014 bei der Genehmigungsbehörde beantragen. Die Pläne liegen nach gemeindlicher Aussage eingabereif vor.
  2. Beantragung des unsinnigen und gefährlichen Radweges am Röchnerknoten und dessen Weiterführung bis zum Abzweig nach Remondis, einschließlich der Kreisverkehrsanlage, die nur wegen des Radweges erforderlich wird.
  3. Beantragung einer Unterführung am Talbauernweg, obwohl die Genehmigungs-behörde bereits jetzt schon mitgeteilt hat, dass sie dieser Unterführung, wegen des geringen öffentlichen Bedarfs nicht zustimmen wird.
  4. Beantragung einer Unterführung an der Römerstraße, die auch durch unser Bürgerbegehren beantragt werden soll und diese auch bereits im Ratsbegehren vom Februar 2014 enthalten war.
  5. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen und Abschluss der technischen Vorprüfung wird die Genehmigungsbehörde das Planfeststellungsverfahren für die Änderungsplanungen mit allen erforderlichen Verfahrensschritten, wie öffentliche Auslegung, Erörterungsterminen usw. durchführen.
  6. Mit einer realistischen Mindestdauer des Verfahrens von ca. 10 bis 12 Monaten ist zu rechnen. Ist eine zweite öffentliche Auslegung der Pläne erforderlich, was wir für durchaus möglich halten, verlängert sich die Mindestdauer um weitere ca. 3 Monate. Mit einem Planfeststellungsbeschluss (= Baugenehmigung) ist damit frühestens Ende Oktober 2016 zu rechnen. Nach gemeindlicher Aussage ist mit einem Planfeststellungsbeschluss nicht vor 2017 zu rechnen.
  7. Nach gemeindlicher Aussage wird mit dem Erwerb der erforderlichen Grund-stücksflächen (am Röchnerknoten zusätzlich ca. 2.000 m2) erst nach dem Planfeststellungsbeschluss begonnen. Wie lange der Grunderwerb letztendlich andauern wird ist heute nicht vorhersehbar. Sollte am Talbauernweg auch nur ein Grundstücksbesitzer zum Verkauf nicht bereit sein, ist der Erwerb der betreffenden Grundstücksfläche über ein Besitzeinweisungsverfahren (= Enteig-nung) nicht möglich, da die Verwaltungsvoraussetzungen wegen der Nichtzu-stimmung der Genehmigungsbehörde nicht vorhanden sind. Und dann ???? 
  8. In einem von uns erstellten Grobterminplan halten wir einen Baubeginn nicht vor Juli 2019 und eine Fertigstellung / Verkehrsfreigabe der Westumfahrung nicht vor Januar 2022 für machbar. Nach gemeindlicher Einschätzung vom 20.11.2014 nicht vor 2022. Das aber auch nur bei einem optimalen Verlauf des Verfahrens, der Realisierung des Grunderwerbs ohne Besitzeinweisungsver-fahren und ohne wesentliche Einsprüche und Widerstände von Einwendern. Ansonsten dauert es unvorhersehbar länger.

Zusammenfassend ergibt sich folgendes Fazit