Projektinformation

Aktuell 28.04.2017

Es ist geschafft !!!!!!!!!!

 

Donnerstag der 27. April 2017,

 

ein historischer Tag für Gilching.

 

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern ist rechtskräftig. Das Verwaltungs-gericht München hat am 27.04.2017 den Einstellungsbeschluss zur Klage gegen den Planfest-stellungsbeschluss der Westumfahrung Gilching gefasst. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern rechtskräftig. Die "Baugenehmigung" liegt auf dem Tisch. 

Siehe hierzu aktuelle Newsdetails auf der Homepage der Gemeinde Gilching.

Das Ziel der Bürgerinitiative "Westumfahrung Gilching JETZT" mit dem Bürgerentscheid vom 5. Juli 2015 ist damit erreicht.  Dem Bau der Westumfahrung steht nichts mehr im Wege.

Wie geht es mit der Westumfahrung jetzt weiter?

Für 2017 sind noch folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Plangenehmigungsverfahren für die Rad- und Fußwegunterführung im Zuge der Römer-straße. Diese Unterführung ist nicht im Planfeststellungsbeschluss enthalten. Das hierfür noch erforderliche Plangenehmigungsverfahren sollte, gemäss dem Bürgerentscheid vom 5. Juli 2015, erst nach Vorliegen des jetzt bestandskräftigen Planfeststellungsbe-schlusses erfolgen. Dieses Plangenehmigungsverfahren ist nicht öffentlich. Probleme sind nicht zu erwarten, da keine "Dritten" von der Maßnahme betroffen sind.
  • Abschließender, geringfügiger Grunderwerb wegen erforderlicher Arrondierungsmaß-nahmen im Zuge der Trassenplanung.
  • Erstellen des Förderantrags an die Regierung von Oberbayern, voraussichtlich bis September 2017.
  • Erstellen der Detail- und Ausführungsplanungen.
  • Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen wie Baugrunduntersuchungen, archäolo-gische Untersuchungen, Oberbodenabtrag, Setzungsschüttungen, Spartenverlegungen etc.
  • Vorbereitende Arbeiten für die Brückenbauwerke.

Für 2018 ist der Beginn der Brückenbauwerke vorgesehen. Wenn alles normal läuft kann die Fertigstellung der Westumfahrung noch im Spätherbst 2020, spätestens jedoch im Frühjahr 2021 erfolgen.

Die Initiatoren der Bürgerinitiative "Westumfahrung Gilching JETZT" bedanken sich bei allen Unterstützern der Bürgerinitiative und des Bürgerentscheids vom 5. Juli 2015 recht herzlich. Dank auch an Herrn Bürgermeister Walter und seinen Mitarbeitern sowie den beteiligten Behörden für das Engagement zur Realisierung der Westumfahrung Gilching JETZT. Was über 30 Jahre nicht möglich war, haben wir jetzt zusammen erreicht.

22.02.2017

Gestern am 21.02.2017 wurde im Gemeinderat auch der Haushalt für 2017 verabschiedet. Für die Westumfahrung sind im Haushalt 2017 die erforderlichen Mittel eingestellt. Für die Jahre 2018 und 2019 sind für die Realisierung der Westumfahrung ebenfalls die erforderlichen Mittel eingestellt.

 

Jetzt sind die Techniker gefordert. Auf geht´s!!!!!!!!!!!!!!

12.02.2017

Mittlerweile hat sich Herr Bürgermeister Walter mit der Klagepartei in mehreren Gesprächen zusammengesetzt und über eine außergerichtliche Lösung verhandelt. Diese außergerichtliche Lösung ist wohl erreicht worden. Dem Vernehmen nach soll die außergerichtliche Lösung dem Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 21.02. zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Sollte der Gemeinderat der außergerichtlichen Lösung zustimmen, wird die Klagepartei die beim Verwaltungsgericht München anhängige Klage zurückziehen. Dann würde der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und damit einer Realisierung der Westumfahrung Gilching nichts mehr im Wege stehen.

10.11./22.11.2016 

 

Schade !!!!!!!!!

 

Wir hatten uns doch so gefreut. Jetzt wird eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss den Bau der Westumfahrung wohl verzögern. 

Der aktuelle Stand:

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Für die Klagebegründung ist eine Fristverlängerung bis zum 25.11.2016 gewährt. Deshalb kann noch keine Aussage über die Klagepunkte und den Klageinhalt erfolgen.

Sowohl die Klagepartei als auch Herr Bürgermeister Walter sind offen für eine außergerichtliche Lösung und streben diese auch an. In Kürze wird Herr Bürgermeister Walter die Klagepartei zu einem informellen Gespräch einladen.

Auch wenn die doch unerwartete Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und die damit verbundene Verzögerung für den Bau der Westumfahrung weh tut, ist es subjektives Recht der Klagepartei, die im Planfeststellungsbeschluss erhobenen Einwendungen auf gerichtlichem Wege einzuklagen. Vorwürfe oder gar diskreditierende Äußerungen gegenüber der Klagepartei sind völlig unangebracht und in der Angelegenheit auch nicht dienlich.

Jetzt müssen wir halt abwarten und hoffen, dass eine außergerichtliche Lösung die Verzögerung der Westumfahrung in Grenzen hält.

Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss zu den Einwendungen des Klägers:

Pressemitteilungen:

28.10.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
28.10.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
08.10.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
08.10.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
13.10.2016 Artikel Kreisbote Starnberg
13.10.2016 Artikel Kreisbote Starnberg

07.09.2016

Ziff. 2 zum Planfeststellungsbeschuss: Festgestellte Planunterlagen.

 

Wer Lust und Interesse hat, kann hier die festgestellten Planunterlagen zum Planfeststellungsbeschluss der Westumfahrung von der Homepage der Regierung von Oberbayern herunterladen und anschauen. Diese Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Gilching abrufbar.

21./23./24.08.2016

Seit heute 23.08. steht es auch auf der Homepage der Gemeinde:

  

Neues zur Westumfahrung Gilching

Planfeststellungsbeschluss ist ergangen 

Der Planfeststellungsbeschluss

Am 19.08.2016 wurde im Oberbayrischen Amtsblatt der lang ersehnte Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben Staatsstraße 2069 Olching - Starnberg Westumfahrung Gilching bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss ist gleichbedeutend mit der Baugenehmigung. Somit steht dem Bau der Westumfahrung nichts mehr im Wege.

 

Das ist ein Freudentag für viele, seit Jahren lärmgeplagte Gilchinger Bürger. Die Baugenehmigung für die Westumfahrung ist auch wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Verkehrskonzepts für Gilching sowie die Neuordnung und Entwicklung der Ortsmitte zum Wohle aller Bürger Gilchings.

 

Vielen Dank an alle die mitgeholfen haben, dass dieser Meilenstein in Gilching nach nunmehr fast 30 Jahren gesetzt werden konnte. Danke auch an die Gemeinde Gilching und alle an der Planfeststellung beteiligten Ämter und Behörden, die seit dem Bürgerentscheid im Juli 2015 gute und zügige Arbeit geleistet haben.

Für alle interessierte Bürger haben wir die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss hier eingestellt:

- Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss

- Planfeststellungsbeschluss Westumfahrung (Umfang 169 Seiten!!!)

 

- Weitere Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss wie Pläne etc. werden wir, sobald diese im Internet abrufbar sind, ebenfalls hier zur Information einstellen

Wie geht es jetzt weiter?

1. Kann gegen den Planfeststellungsbeschluss Einspruch erhoben werden?

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden.  

Wir werden über ggf. eingegangene Klagen Ende September berichten.

2. Wo kann ich den Planfeststellungsbeschluss einsehen?
Eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen vom  29.08.2016 bis 12.09.2016 in der Gemeinde Gilching - Bauamt Rathausplatz 1 (Zi. O1.27) 82205 Gilching  Mo, Di, Do, Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mi  von 07.00 bis 12.00 Uhr  Donnerstag auch von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr jeweils zur allgemeinen Einsicht aus.

3. Was ist mit der Rad- und Fußwegunterführung im Zuge der Römerstraße?

Die Rad- und Fußwegunterführung im Zuge der Römerstraße ist nicht im laufenden Planfeststellungsverfahren enthalten. Dies wurde mit dem Bürgerentscheid vom 5. Juli 2015 auch so festgelegt. Für diese Unterführung ist deshalb noch ein Plangenehmigungsverfahren für deren Baugenehmigung durchzuführen. Das Verfahren ist nicht öffentlich und wird den geplanten, zeitlichen Ablauf der Maßnahme nicht beeinträchtigen. Wir gehen davon aus, dass das Plangenehmigungsverfahren in Kürze eingeleitet wird.

4. Wann wird die Westumfahrung gebaut?

Auf der Homepage der Gemeinde Gilching ist der geplante Ablauf der Maßnahme nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses eingestellt. Demnach wird der Baubeginn der Westumfahrung in 04/2018 prognostiziert. Bei einer Bauzeit von ca. 2 Jahren kann mit der Fertigstellung der Westumfahrung im Frühjahr 2020, spätestens jedoch Mitte 2020 gerechnet werden.

Zur Homepage der Gemeinde Gilching einfach auf die Tabelle klicken.
Zur Homepage der Gemeinde Gilching einfach auf die Tabelle klicken.

Pressemitteilungen

24.08.2016 Artikel Kreisbote Starnberg
24.08.2016 Artikel Kreisbote Starnberg
20.08.2016 Artikel Starnberger Merkur
20.08.2016 Artikel Starnberger Merkur

Gilchinger Westumfahrung baureif  

 

Die Westumfahrung Gilching kann gebaut werden – zumindest ist sie genehmigt.

19.08.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
19.08.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung

Umfahrung kann gebaut werden

 

Bezirksregierung genehmigt Gilchings neue Entlastungsstraße 

31.07.2016

(Quelle: Bürgermeister Walter in der Gemeinderatssitzung am 19.07.2016.)

Auf unsere Anfrage wegen des aktuellen Stands des Planfeststellungsverfahrens in der  Gemeinderatssitzung am 19.07.2014 teilte Bürgermeister Walter folgendes mit:

"Der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern liegt der Gemeinde Gilching mittlerweile vor und muss noch gegengelesen werden. Das geschieht derzeit. Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist in Kürze zu rechnen."

21.04.2016

(Quelle: Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes der Gemeinde Gilching am 15.06.2016)

"Es musste nochmals mit einem Eigentümer verhandelt werden. Deshalb Überarbeitung der Unterlagen wegen kleinerer Änderungen. Diese Unterlagen gehen demnächst an die Behörde. Anschließend Überprüfung dieser Änderungen durch die Behörde mit dem Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses. Mitte Sommer kommt der Planfeststellungsbeschluss = Baugenehmigung, wahrscheinlich noch im Juli."

Seit Freitag 10. Juni hat die Gemeinde Gilching auf ihrer Homepage nun erstmals Informationen zum geplanten Projektablauf für den Bau der Westumfahrung eingestellt. Es wäre wünschenswert, wenn ab sofort alle wesentlichen Informationen zum Projektfortschritt auf der Homepage den Gilchinger Bürgern zur Verfügung gestellt werden würden. Wir haben diesbezüglich Herrn Bürgermeister Walter bereits darum gebeten. 

Anmerkung zum geplanten Ablauf: 

Die Rad- und Fußwegunterführung im Zuge der Römerstraße ist nicht im laufenden Planfeststellungsverfahren enthalten. Dies wurde mit dem Bürgerentscheid vom 5. Juli 2015 auch so festgelegt. Für diese Unterführung ist deshalb noch ein Plangenehmigungsverfahren für die Baugenehmigung einzuleiten. Das Verfahren ist nicht öffentlich und wird den geplanten zeitlichen Ablauf der Maßnahme nicht beeinträchtigen.

Zur Homepage der Gemeinde Gilching einfach auf die Tabelle klicken.
Zur Homepage der Gemeinde Gilching einfach auf die Tabelle klicken.

Hier die neuesten Infos zum Stand des Planfeststellungsverfahren und zum weiteren geplanten Ablauf der Westumfahrung aus der Tagespresse

15.06.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
15.06.2016 Artikel Süddeutsche Zeitung
15.06.2016 Artikel Kreisbote Starnberg
15.06.2016 Artikel Kreisbote Starnberg

Anmerkung zum Artikel Kreisbote Starnberg:

Im Haushalt der Gemeinde sind, im Gegensatz zu 2015, für das Jahr 2016 keine Finanzmittel für die Westumfahrung mehr enthalten, da der zulässige Kreditrahmen wegen des anstehenden Kaufs der Grundstücke für das neue Gewerbegebiet BAB 96 Nord in Argelsried derzeit ausgeschöpft ist. Hier handelt es sich jedoch nur um eine kurzfristige Zwischenfinanzierung, da die durch die Gemeinde zu erwerbenden  Grundstücke unmittelbar wieder an die Bewerber weiterverkauft werden.

21.04.2016

(Quelle: Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes der Gemeinde Gilching am 18.04.2016)

"Am Freitag 15.04. hat ein erneutes Abstimmungsgespräch zwischen der Planfeststellungsbehörde und der Gemeinde stattgefunden. Von einigen Trägern öffentlicher Belange ist noch eine Stellungnahme erforderlich. Das erforderliche Bodengutachten zu den Altlasten im Bereich des Röchnerknotens steht noch aus. Die Beauftragung hierfür ist an das Landratsamt Starnberg bereits erteilt. Das Ergebnis des Bodengutachtens und die Übergabe an das Landratsamt Starnberg kann sich jedoch bis Juni verzögern, es sei den das Landratsamt erteilt schon vorab die Zustimmung. Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses  = Baugenehmigung ist nunmehr bis spätestens im Sommer 2016 zu rechnen."

02.03.2016

(Quelle: Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes der Gemeinde Gilching am 23.02./01.03.2016)

"Die Planfeststellungsbehörde hat der Gemeinde Gilching einen Fragenkatalog zur Stellungnahme übergeben zu den bis zum 31.12.2015 eingegangenen Einsprüchen aus der nachträglichen Anhörung der neu oder stärker Betroffenen, aufgrund der Planänderungen gegenüber der letzten Planauslegung in 2013 (Tekturplanung 1). Siehe hierzu auch unsere Projektinformation vom 18.11.2015.

Diese Stellungnahme ist weitestgehend abgearbeitet und wird voraussichtlich in der 2. Märzwoche an die Planfeststellungsbehörde übergeben. Danach kann durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt werden. Einen Termin bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses kann die Gemeinde jedoch nicht benennen."

 

Wir gehen davon aus, dass für die Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde dann noch ca. 6 Wochen benötigt werden und somit der Planfeststellungsbeschluss = Baugenehmigung bis Ende April erlassen und öffentlich ausgelegt werden kann.

03.02.2016

(Quelle: Telefonische Unterredung mit dem Bauamt der Gemeinde Gilching am 22.01.2016)

"Der Planfeststellungsbeschluss befindet sich noch in Bearbeitung."

 

Wir müssen uns noch etwas gedulden. Anfang 2016 ist ja auch noch in ein paar Wochen.

19.12.2015

Gerne hätten wir den Planfeststellungsbeschluss für die Westumfahrung auf dem weihnachtlichen Gabentisch der Gilchinger Bürger gesehen. Nun verzögert sich dieser jedoch in den Anfang des kommenden Jahres. Aber das ist auch in Ordnung. Jetzt warten wir halt nochmals die "paar Wochen" ab.

 

Alle an der Planfeststellung beteiligten Ämter und Behörden haben seit dem Bürgerentscheid im Juli gute und zügige Arbeit geleistet. Dafür möchte sich die Bürgerinitiative "Westumfahrung Gilching JETZT" recht herzlich bedanken.

 

Hier die neuesten Infos zum Stand des Planfeststellungsverfahren aus der Tagespresse.

16.12.2015 Artikel im Kreisbote Starnberg
16.12.2015 Artikel im Kreisbote Starnberg
14.12.2015 Artikel im Starnberger Merkur
14.12.2015 Artikel im Starnberger Merkur

18.11.2015

(Quelle: Telefonische Unterredung mit dem Bauamt der Gemeinde Gilching am 16.11.2015)

"Die Bearbeitung des Planfeststellungsverfahrens, mit dem Ziel noch in diesem Jahr den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, ist in vollem Gange. Voraussichtlich Ende November findet noch eine Anhörung der neu oder stärker Betroffenen statt, aufgrund der Planänderungen gegenüber der letzten Planauslegung. Diese Anhörung erfolgt nur mit den direkt Betroffenen, ohne eine erneute öffentliche Beteiligung."

 

Zur Erläuterung:

Im Zuge des Anhörungsverfahrens und der Erörterungstermine im November 2013 wurden folgende, notwendigen Änderungen zu den vorliegenden Planungen (Tekturplanung 1) vorgenommen (siehe auch Planauszüge unten).

  1. Zusätzliche Unterführung eines Geh- und Radweges im Zuge des Frauwiesenweges in Richtung Wismath und geänderte Geh- und Radwegtrasse.
  2. Zusätzliche gemeindliche Verbindungsstraße zwischen der Rottenrieder Straße und dem Talbauernweg. Damit wird die bestehende Gemeindeverbindungsstraße Gilching - Rottenried an die Westumfahrung angebunden und die beengte Rottenrieder Straße im Ortsbereich vom Verkehr entlastet.
  3. Zusätzliche Sichtschutzanlage am Anwesen Brucker-Steig-Weg 1.
  4. Geänderte Trassenführung des landwirtschaftlichen Weges und des Geh- und Radweges am Bauende Richtung Alling.

Diese Änderungen wurden in die Planunterlagen der letzten Planauslegung (Tekturplanung 1)  eingearbeitet. Da es sich hierbei um keine wesentlichen Änderungen an der Trassenführung der Westumfahrung handelt, ist eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen nicht erforderlich. Die durch die Planänderungen neu oder stärker Betroffenen und auch die Träger öffentlicher Belange, wurden hierüber informiert. Sie erhielten damit Gelegenheit, dagegen wiederum Einwendungen zu erheben. Diese werden gegebenenfalls nunmehr direkt mit den Einwendern beim Anhörungstermin Ende November erörtert und damit das Änderungsverfahren abgeschlossen.

 

Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, wird die Regierung von Oberbayern bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr erlassen.

 

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d. h. er ersetzt nahezu alle nach den Rechtsvorschriften erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen für den Bau der Westumfahrung. Außerdem hat er die sogenannte "enteignungsrechtliche Vorwirkung", bindet also auch die Enteignungsbehörde in einem evtl. nachfolgenden Besitzeinweisungs- oder Enteignungsverfahren. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der erforderliche Grunderwerb nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist. Deshalb wird im Falle der Westumfahrung der noch erforderliche, geringe Grunderwerb erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern, über deren Einwendungen entschieden wurde, und auch den bekannten Betroffenen zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden darüber hinaus in der Gemeindeverwaltung zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Wir gehen davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss auch im Internet veröffentlicht wird. Ab der Bekanntmachung der Auslegung beginnt eine einmonatige Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss. Eine evtl. Klage ist beim Verwaltungsgericht einzureichen.

 

Das sind die Planänderungen:

 

04.10.2015

(Quelle: Gemeinderatssitzung vom 22.09.2015. Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes Gilching am 23.09.2015)

Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und damit der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die Westumfahrung rückt näher.

 

Der Gemeinderat hat am 22.09.2015 der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Gilching über die Straßenbaulast an der Westumfahrung zugestimmt. Diese Vereinbarung aus dem Jahr 2009 musste in einigen Teilen aktualisiert und nachgearbei-tet werden.  U.a. wird hier die Umwidmung der jetzigen Staatsstraße St2069, die durch Gilching führt, zur Ortsstraße geregelt. Die Umwidmung erfolgt unmittelbar mit der Fertig-stellung und Abnahme der Westumfahrung.

Die Erarbeitung der noch fehlenden bzw. nachzuarbeitenden Unterlagen sowie die hierzu erforderlichen Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde Regierung von Oberbayern sind erfolgt. Die Unterlagen werden am 6./7.10.2015 an die Genehmigungsbehörde übergeben. Danach kann der Planfeststellungbeschluss in Bearbeitung gehen. Nach dem derzeitigen Stand steht einem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (= Baugenehmigung) für die Westumfahrung noch in diesem Jahr nichts mehr im Wege.

Süddeutsche vom 25.09.2015
Süddeutsche vom 25.09.2015

Erläuterung zum Artikel vom 25.09.2015

Was bedeutet "Sonderbaulast"?

Projekte in gemeindlicher Sonderbaulast sind gemäß Art. 13f Nr. 1 des Finanzausgleichs-gesetzes (FAG) i. V. m. Art. 44 des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ausschließlich Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen, die Gemeinden in Sonderbaulast mit staatlichen Fördermitteln aus dem FAG realisieren.

Die  Fördersätze werden unter Würdigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Zuwendungsempfängers, der Bedeutung des Vorhabens, eines etwaigen besonderen Staatsinteresses und der Fördernachfrage im Verhältnis zu den verfügbaren Finanzmitteln bemessen. Sie betrugen in der Vergangenheit überwiegend zwischen 70-80% der zuwendungsfähigen Kosten.

Das heißt die Gemeinde geht zunächst in Leistung bzw. Vorleitung für Projekte, welche nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, wie z.B. bei der Finanzierung von Staatsstraßen. Im Mittel werden ca. 75% der Gesamtkosten durch den Freistaat Bayern gefördert.

25.08.2015

(Quelle: Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes Gilching am 25.08.)

Zwischen der Planfeststellungsbehörde Regierung von Oberbayern und der Gemeinde Gilching hat ein weiteres Abstimmungsgespräch zum Planfeststellungsverfahren stattgefunden. Der für das Planfeststellungsverfahren zuständige Bearbeiter bei der Regierung von Oberbayern sei zuversichtlich, so der Bauamtsleiter, dass der Planfeststellungsbeschluss (= Baugenehmigung) in 2015 erlassen werden kann.

 

Derzeit werden noch die erfolgten Planänderungen aus dem Erörterungstermin des unterbrochenen Planfeststellungsverfahren in die 3.Tekturplanung (TP) eingearbeitet und mit den Trägern der öffentlichen Belange abgestimmt. Die Erarbeitung der noch fehlenden Unterlagen / Vereinbarungen für Unterhalt- und Instandsetzung, Energienetze und dem Landesamt für Denkmalpflege mit den Fachstellen läuft ohne Probleme.

 

Da die Unterführung für Fußgänger und Radfahrer am Frauwiesenweg erst im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durch die Gemeinde Gilching zusätzlich beantragt wurde,  ist diese in der 1.TP nicht enthalten (siehe Planausschnitt) und ist in der 3.TP auf der Grundlage der 2.TP (Grundlage Bürgerentscheid vom 08.02.2014, siehe Planausschnitt) zu übernehmen. Durch diese Umplanung sind weitere Leitungsträger (Stromkabel, Telekom, Gasleitung) betroffen, mit denen die Änderungsplanung noch abzustimmen ist. 

Klick auf den Planausschnitt zum Vergrößern.

Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens werden die Änderungsplanungen aus dem Erörterungstermin nicht erneut öffentlich ausgelegt, sondern im direkten Verfahren mit den Trägern der öffentlichen Belange verhandelt und abgestimmt. Das betrifft auch die durch die Änderungsplanung betroffenen Grundstückseigentümer. 

 

Der noch geringfügig erforderliche Grunderwerb aufgrund der Planungsänderungen wird erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Das ist auch in dem von uns erstellten Grobterminplan so vorgesehen.

 

Sofern kein unvorhersehbares Ereignis im weiteren Verfahrensablauf eintritt, werden wir weiterhin monatlich über den aktuellen Projektstatus hier auf unserer Homepage berichten. Eine Mitteilungsinfo wird jeweils auf unserer Facebook-Seite eingestellt. Nächste Info erfolgt Ende September 2015. 

27.07.2015

(Quelle: Mitteilung Gemeinde per Mail)

Die Beschwerde des Herrn Deiglmayr zum Bürgerentscheid am 5. Juli wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Starnberg abgewiesen.

27.07.2015

(Quelle: Mitteilung Gemeinde per Mail, auszugsweise Wiedergabe)

"...darf ich Ihnen mitteilen, dass wir derzeit die noch fehlenden Unterlagen seit dem letzten Erörterungstermin erarbeiten und diesbezüglich mit den erforderlichen Fachstellen wie Staatliches Bauamt Weilheim wegen der UI-Vereinbarung* bzw. Energienetze und LFD** die Vereinbarungen erarbeiten. Auch die der Planfeststellungsbehörde noch fehlenden Unterlagen werden zugearbeitet, um die noch erforderlichen Abstimmungen mit den TÖB´s*** aufgrund der im Erörterungstermin genannten Lösungen abstimmen zu können. Ziel ist, den Planfest-stellungsbeschluss gegen Ende des Jahres zu erreichen, um dann auch mit dem noch er-forderlichen Grunderwerb, welcher bereits auf Basis der alten Planung in Vorbereitung ist, weiter machen zu können. Mögliche Klagen können erst nach einem Planfeststellungsbeschluss erhoben werden."

Erläuterungen:

* UI = Unterhalt- und Instandsetzung

**LFD = Landesamt für Denkmalpflege

***TÖB = Träger öffentlicher Belange

21.07.2015

(Quelle: Mitteilung Gemeinde per Mail)

Bei der heutigen Gemeinderatssitzung ist kein weiterer Beschluss zur Umsetzung des Bürgerentscheids vom 5. Juli erforderlich. Das Planungsbüro Wagner Ingenieure und die Regierung von Oberbayern sind bereits mit den Umsetzungsarbeiten aufgrund des neuen Entscheids zugange. 

06.07.2015

(Quelle: Presse)

Ein Gilchinger Bürger hat bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Starnberg die Aufhebung des Bürgervotums beantragt.

05.07.2015

Die Gilchinger Bürger haben mit großer Mehrheit beim Bürgerentscheid dem Bürgerbegehren "Westumfahrung Gilching JETZT" zugestimmt. Damit kann die Westumfahrung auf der Grundlage der Planung des am 09.02.2014 unterbrochenen Planfeststellungsverfahrens ohne weiteren Verzug realisiert werden.

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